Ist ein Bürgerbegehren zur „Bahnhofsbebauung“ möglich?

1.225 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift ihr Anliegen bekundet, dass sie mitreden wollen, was am Bahnhof passiert. Das ist genau das, was wir uns als FDP-Kommunalpolitiker wünschen: Dass Mühltalerinnen und Mühltaler sagen: Ich bin bereit, selbst aktiv werden und meine Meinung einzubringen. Was kann es Besseres für Mühltal geben? Die FDP begrüßt das Engagement der Bürger zum geplanten Wohngebiet am Bahnhof.

1.094 Stimmen waren erforderlich, damit das Bürgerbegehren weiter verfolgt werden darf. Nach Abzug der 115 ungültigen Stimmen wurde mit 1.110 gültigen Unterschriften die notwendige Anzahl knapp erreicht.

Das erste Gutachten eines freien Rechtsanwaltbüros  stellt einerseits schlüssig fest, dass alle formalen Anforderungen wie Fristen, Unterschriften usw. an einen Bürgerentscheid erfüllt sind. Das ist schon mal gut zu wissen. Nun geht es darum, ob auch die Texte in den Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu wurde ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt, ein Gutachten abzugeben. Dieses Gutachten kam letztendlich zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren wegen unwahrer Behauptungen juristisch nicht zulässig sei. Das Büro führte aus, dass nach ihrer Abschätzung durch Falschinformationen in der Begründung das Bürgerbegehren unzulässig sei. Also Zulässigkeit bei den harten Fakten, aber vermutete Unzulässigkeit bei den weichen Faktoren wie „Begründung“. Beispielhaft werden Buswendeschleife und Parkplätze genannt.

Bei kritischen Ermessensfragen ist es in der Juristerei üblich, ein Zweitgutachten einzuholen. Die FDP hat bereits Mitte Oktober ein solches Zweitgutachten gefordert und die entsprechenden Anträge unterstützt. In der Gemeindevertretung vom 10. November 2020 wurde mit großer Mehrheit beschlossen: „Die Gemeindevertretung bittet die Verwaltung, zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Bahnhofsbebauung ein Rechtsgutachten beim Hessischen Städte und Gemeindebund (HSGB) einzuholen.“ Das zeigt, mit welcher Sorgfalt die Gemeindevertreter sich der Sache annehmen. Letztendlich wäre es nicht nur der FDP, sondern den meisten anderen Parteien lieber, wenn das Bürgerbegehren stattfinden könnte.

Wir finden es auch gut, dass dieses Gutachten vom Hessischen Städte- und Gemeindebund erstellt wird. Auch diese Zweitgutachten liegt inzwischen vor und weist auf erheblichen formalen Mängel hin. Insbesondere die Frage der Kostendeckung hätten die Antragsteller in juristisch unzulässiger Weise beantwortet. Machen Sie sich selbst ein Bild:

Hier geht es zum Gutachten des HSGB:

Zweit-Gutachten als PDF aufrufen

In der letzten Gemeindevertretersitzung der jetzigen Wahlperiode am 9. Februar 2021 wird nun darüber abgestimmt, ob das Bürgerbegehren stattfinden kann oder nicht.

Für die FDP-Fraktion ist die entscheidende Frage, ob die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger ein anderes Urteil abgegeben hätten, wenn die Begründung der Initiative nicht so pointiert formuliert gewesen wäre. Oder wenn der Investor in seiner Zeitungsanzeige zum Thema Wendeschleife die Beschlusslage der Gemeindevertretung richtig wiedergegeben hätte. Unsere politische Einschätzung ist, dass kein wesentlich anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre, aber das Quarum wurde nur knapp erreicht, sodass jede Stimme zählt. Die im Gutachten aufgezeigten Mängel in den Aussagen zur Kostendeckung wiegen jedoch schwer.

Beim Bürgerentscheid Dornberg hatte sich die FDP-Fraktion trotz eines anderslautenden Rechtsgutachtens für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheides ausgesprochen, auch wenn wir uns inhaltlich immer für die Bebauung des Gebietes eingesetzt haben Uns ist die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Entscheidungen wichtiger ist als die letzte juristische Genauigkeit in der Begründung. Wir werten derzeit noch die Aussage des Zweitgutachtens in Sachen Bahnhof aus und möchten vor allem in unsere Entscheidung noch die Argumente der anderen Parteien in der Gemeindevertretersitzung vom 9. Februar 2021 einbeziehen. Ärgerlich ist aber schon, dass erneut eine Bürgerinitiative, die ein Bürgerbegehren erreichen möchte, sich nicht ausreichend juristisch hat beraten lassen. Für alle Beteiligten ist es frustrierend, dass das Begehren nicht juristisch einwandfrei formuliert wurde. Dabei ist es eine rein formale juristische Beurteilung und hat nichts mit politischer Einschätzung zu tun. Einfach die Vorgaben beachten und nicht immer glauben, man wüsste es besser als die Fachleute……

Inhaltlich bleibt die FDP bei ihrer Position, die sie seit Jahren vertritt: Das Bahnhofsgebiet ist wenig geeignet für eine Wohnbebauung. Bestens geeignet sind die zwischen Bahnanlage und Bundesstraße 449/Odenwaldstraße liegenden rund 25.000 qm für ein neues kleines Gewerbegebiet.

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