Das Mittelbachtal ist eines der schönsten Naherholungsgebiete in Mühltal. Aufgrund der schlechten Erreichbarkeit und der wenigen Wege führt es derzeit noch ein Dornröschendasein. Mit der Schaffung von Wanderwegen und der Umsetzung des Bebauungsplanes „Landschaftsschutzfläche Mittelbachtal“ kann dieses Kleinod für Bürgerinnen und Bürger erschlossen werden. Mühltal wird damit seinem Ruf als Gemeinde mit hohem Freitzeit- und Naherholungswert noch mehr gerecht.
Dem Golf-Club Darmstadt-Traisa GCDT nahestehende Organisationen hatten vor Jahren in großem Maße Grundstücke im Mittelbachtal gekauft, um die Erweiterung des Golfplatzes auf 18 Loch-Platz zu ermöglichen. Nach vielen Bürgerprotesten insbesondere aus Traisa nahm der GCDT Abstand von einer Erweiterung und bleibt bei einer 9-Loch-Anlage. Aus diesem Grund werden die damals aufgekauften Grundstücke derzeit veräußert.
Ein Flurbereinigungsverfahren ist vor diesem Hintergrund nicht mehr erforderlich und würde nur unnötige Kapazität binden und Kosten verursachen. Der Beschluß zu Drucksache 032/2014 soll aufgehoben werden.
Mit dem Verkauf ergibt sich ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde, sofern ein Bedarf im öffentlichen Interesse nachgewiesen werden kann. Dies ist bei den geplanten Wanderwegen der Fall. Es ist gut, dass der Gemeindevorstand in diesem Sinne bereits aktiv geworden ist.
Über die bereits im Rahmen des Vorkaufsrechts definierten Flächen hinaus fehlt noch ein Weg von Traisa ins Mittelbachtal entweder entlang der Bahnlinie oder vom Umsetzer auf dem Köpfchen ins Mittelbachtal. Die Verwaltung sollte auf die betroffenen Eigentümer zugehen mit der Frage, ob sie einen solchen Wanderweg dulden würden. Da diese Flächen nicht zum Verkauf stehen, ist eine rechtlich sichere Lösung über ein Vorkaufsrecht nicht möglich.
Zur Information geben wir die im Bebauungsplan „Landschaftsschutzfläche Mittelbachtal“ vom 20.3.2004 getroffenen Festlegungen wieder:
Es gibt über das Öko-Punkte-System erhebliche finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Rund 600.000 Ökopunkte können bei der vollständigen Umsetzung des Projektes genutzt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt die FDP-Fraktion in der Gemeindevertretersitzung am 29. September:
- Der Beschluss Drucksache 032/2014 „Grundsatzbeschluss vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren für das Mittelbachtal“ wird aufgehoben. Im Mittelbachtal soll kein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden.
- Die Gemeindevertretung begrüßt die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde für Wanderwege durch das Mittelbachtal. Er bittet den Gemeindevorstand, sich zusätzlich um einen Wanderweg von Traisa ins Mittelbachtal entlang der Bahnlinie oder vom Umsetzer aus einzusetzen. Die Wanderwege sind jeweils mit einem Blühstreifen zu säumen.
- Der neue Besitzer der Flächen wird darauf hingewiesen, dass die im Bebauungsplan „Landschaftsschutzfläche Mittelbachtal“ vom 20.3.2004 getroffenen Festlegungen in absehbarer Zeit umgesetzt werden müssen.