Abwasserpreis hätten stärker gesenkt werden müssen

Die ehemaligen Eigenbetriebe haben zwischen 2013 und 2015 Gewinne bei den Abwassergebühren gemacht. Gewinne sind nach dem Kommunalabgabegesetz grundsätzlich an die Gebührenzahler zurückzuzahlen. Das hat auch die FDP gefordert. Aber in Mühltal gehen manchmal die Uhren anders: Da Ende 2015 die Eigenbetriebe aufgelöst und in den Gemeindehaushalt integriert wurden, ist es rechtlich gerade noch zulässig, die von 2012 bis 2015 erzielten Gewinne einzubehalten. Dieser Besonderheit ist die Mehrheit in der Gemeindevertretung gefolgt: Der Antrag der FDP auf Rückzahlung der Gewinne an die Beitragszahler, was ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre, wurde abgelehnt.

Wieso gehen manchmal in Mühltal die Uhren etwas anders? Auslöser sind die nicht fristgerechten Abrechnungen der einzelnen Abschlüsse. So wurde es möglich, dass statt der im Gesetz vorgesehen 3-jährigen Gebühren-Neukalkulation es in Mühltal 10 Jahre dauerte, bis die Gebühren überprüft wurden. Und die konnten auskunftsgemäß nicht früher neu kalkuliert werden, da die Abschlüsse nicht vorlagen. Das alles wirkt sich nun nachteilig auf die Abwassergebühren von 2021 bis 2023 aus

Beim Amtsantritt von Bürgermeister Willi Muth Mitte 2018 fehlten die Jahresabschlüsse der ehemaligen Eigenbetriebe ab 2012 und die der Gemeinde ab 2013. Bereits im Protokoll des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Oktober 2016 ist nachzulesen, dass die FDP unter ihrem damaligen Fraktionsvorsitzenden Muth die nicht rechtzeitige Vorlage von Abschlüssen stark kritisierte. Inzwischen ist der Arbeitsrückstand abgearbeitet, sodass wir heute wieder auf dem Laufenden sind.

Aber ist damit alles gelöst? Leider nein. In Mühltal spüren die Bürger in den nächsten drei Jahren noch ganz konkrete Nachteile in Form von zu gering gesenkten Abwasserpreisen. Die Mehrheit in der Gemeindevertretung hat gegen das Votum der FDP entschieden, dass nur die Gewinne von 2016 bis 2018, nicht aber die von 2013 bis 2015 zurückerstattet werden. Wir finden das falsch, verstehen jedoch auch, dass der komplizierte Sachverhalt nicht von jedem verstanden wurde.

Die nicht zurückerstatteten Gewinne werden nun in den normalen Haushalt der Gemeinde überführt und nicht an die betroffenen Bürger zurückgezahlt. Vielleicht war das auch die Absicht der Mehrheit in der Gemeindevertretung, als sie den FDP-Antrag abgelehnt haben. Wären die Abschlüsse in den letzten Jahren immer zeitgerecht vorgelegt worden, wäre diese Umgehung der Intention des Kommunalabgabengesetzes nicht möglich gewesen und die Bürger hätten heute noch günstigere Abwassergebühren.

Ein konkretes Beispiel, dass gerade in Sachen Haushalt sehr genau hingeschaut werden muss. Sonst hat der Bürger die Nachteile.

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