FDP-Fraktion: Parkplätze sind Mangelware

Jeder der neu baut, muss auch Stellplätze für Autos bauen. Bei Wohnungen über 80 qm oder Einfamilienhäusern sind das zwei Stellplätze pro Wohnung. Wenn man sich auf den öffentlichen Straßen umsieht, merkt man schnell, dass die Straßen immer mehr zugeparkt werden. Vor allem im alten Baubestand sind Stellplätze Mangelware und Bürgerinnen und Bürger verlieren Zeit, indem sie im Umkreis auf den öffentlichen Straßen nach Stellplätzen suchen müssen.

Bei Neubauten soll aus Sicht der FDP die Stellplatzsatzung konsequent angewandt werden. Bei bestehenden Gebäude soll geprüft werden, ob die Gemeinde Grundstücke als zentrale Abstellplätze zur Verfügung stellen könnte, damit dort geparkt werden kann und damit die Straßen besser passierbar werden. Auch die Stellplatzsatzung selbst muss ständig an die aktuelle Entwicklung angepasst werden. Die FDP hat dazu den folgenden Antrag gestellt, der in der Oktober-2025-Sitzung der GVE besprochen werden wird.

Antrag: Erweiterung Stellplatzsatzung

Die derzeit gültige Stellplatzsatzung soll wie folgt ergänzt werden: Nach §5 der Stellplatzsatzung werden die § 6 neu und §7 neu sinngemäß ergänzt. Die heutigen § 6 ff ändern sich jeweils entsprechend.Die konkrete Formulierung wird von der Verwaltung -ggf. nach Absimmung mit dem HSGB- zur Verabschiedung in der GVE eingebracht werden.

§6 Neu: Ersetzung notwendiger Stellplätze durch Carsharing-Plätze

Bei der dauerhaften Bereitstellung von Stellplätzen ausschließlich für Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt ein Car-Sharing-Stellplatz fünf notwendige Stellplätze. Bei Aufgabe eines Car-Sharing-Stellplatzes ist die volle Zahl der Stellplätze wieder herzustellen. Bei der Antragstellung auf Stellplatzreduktion durch Car-Sharing ist nachzuweisen, wo die volle Stellplatzanzahl bei Aufgabe des Car-Sharing-Stellplatzes errichtet werden kann.

§ 7 Neu: Reduktion der notwendigen Stellplätze bei öffentlich geförderten Wohnungsbau

Werden Wohnungen mit Sozialbindung erstellt, kann auf Antrag die Stellplatzzahl für diese Wohnungen um bis zu 50%. reduziert werden. Bei Auslaufen oder Ablösung der Sozialbindung ist die volle Stellplatzanzahl wieder herzustellen. Bei der Antragstellung auf Reduktion der Stellplätze aufgrund eines öffentlich geförderten Wohnungsbaus ist nachzuweisen, wo die volle Stellplatzanzahl bei Aufgabe der Sozialbindung errichtet werden kann.

Begründung: 

Aus unserer Sicht berücksichtigt die Mühltaler Stellplatzsatzung neuere Entwicklungen zu wenig. Wir schlagen daher die beiden o.g. Ergänzungen vor.

Die Schaffung von Stellplätzen verteuert das Bauen. Andererseits sind in den Kerngebieten der einzelnen Ortsteile der öffentliche Straßenraum immer mehr durch abgestellt Fahrzeuge, teilweise auch durch Langzeitparker wie Wohnmobile, belastet: Die Feuerwehr hat Schwierigkeiten, zum Einsatzort zu kommen, die Busse fahren unzumutbare Verspätungen ein.

In diesem nachvollziehbaren Interessenkonflikt muss man sich entscheiden. Das Interesse der bestehenden Bevölkerung an einem flüssigen Verkehrsfluss auf den engen Straßen und einer angemessenen Anzahl von Stellplätzen im öffentlichen Raum schätzen wir höher ein als das Interesse des Bauherrn an einer günstigeren Erstellung einer Wohnung. Wird der nachzuweisende Stellplatz von einem Mieter oder Eigentümer nicht genutzt, kann er vermietet werden. Die Nachfrage nach der Miete solcher Stell-Plätzen ist groß.Die Erstellung von Stellplätzen kann sich wirtschaftich rechnen.

Auch wenn die FDP sich vor diesem Hintergrund grundsätzlich für die konsequente Anwendung der Stellplatzsatzung einsetzt, muss immer wieder überprüft werden, ob neuere Entwicklungen in der Gesellschaft ein Entgegenkommen für Bauherren ermöglichen. Dies sehen wir in den zwei Punkten dieses Antrages für möglich und angemessen an.

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