FDP-Fraktion: Beim Wasserzähleraustausch sollen elektronische Wasserzähler eingesetzt werden.

Antrag in der Gemeindevertretung mit großer Mehrheit angenommen:  Einsatz digitaler Zähler für die Messung des Wasserbezuges

Auszug aus dem Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 16. September 2025

Begründung der FDP-Fraktion: 

Während beim Strom die Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, einen entsprechenden Smart-Meter-Tarif anzubieten, können die Anbieter frei entscheiden, ob sie dies annehmen wollen oder nicht. Beim Wasserzähler kann eine Umstellung nur einheitlich erfolgen. Den Gemeinden wurde inzwischen die Kompetenz verliehen, in ihren Satzungen zu bestimmen, dass elektronische Wasserzähler mit Funkmodul flächendeckend eingesetzt werden müssen. (Smart Meter).

Die herkömmlichen Wasserzähler werden bisher alle sechs Jahre ausgetauscht. Die elektronischen Wasserzähler mit Funkmodul können eine verlängerte Eichfrist erhalten. Nach 6 Jahren erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle und nach positiver Prüfung kann die Eichfrist verlängert werden. Dies spart erhebliche Kosten beim Austausch.

Der digitale Wasserzähler vereinfacht nicht nur die laufende Verbrauchserfassung, indem die Haushalte nicht mehr jährlich Abrechnungsdaten melden müssen. Er schafft auch die technische Voraussetzung, ggf. mit differenzierten Wasserpreisen zu arbeiten.

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